Hinweis zur Berechnung:
Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos ab 1.4.2025 erfolgt gemäß den aktuellen Vorgaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Quellen:
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos ab 1.4.2025 (WKO)
Achtung: Die Steuerbefreiung für Elektroautos wurde aufgehoben. Gilt für sowohl bestehende als auch neue Fahrzeuge.